Gefahrgutklassen gemäß Gefahrgutverordnungen:

Gefahrgutklassen
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Klasse 1)
Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase (Klasse 2)
Entzündbare flüssige Stoffe (Klasse 3)
Entzündbare feste Stoffe (Klasse 4.1)
Selbstentzündliche Stoffe (Klasse 4.2)
Stoffe, die mit der Berührung von Wasser entzündbare Gase entwickeln (Klasse 4.3)
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe (Klasse 5.1)
Organische Peroxide (Klasse 5.2)
Giftige Stoffe (Klasse 6.1)
Ansteckungsgefährliche Stoffe (Klasse 6.2)
Radioaktive Stoffe (Klasse 7)
Ätzende Stoffe (Klasse 8)
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Klasse 9)
Bei Gefahrgut handelt es sich um entzündbare, selbstentzündliche, explosionsgefährliche, unter Druck befindliche, giftige, ätzende, fäulnisfähige oder übelriechende Stoffe, welche besondere Anforderungen an Verpackung, Lagerung und Transport stellen. Gefährliche Güter werden numerisch in Gefahrgutklassen eingeteilt / geordnet.
Tankaufbau / Tankaufbauten für LKW-Gefahrgut-Transporte ADR-Typklassen
Bei Transporten flüssiger Güter kommen 2- und dreiachsige Fahrgestelle mit Tankaufbauten zum Einsatz, die stahl- oder luftgefedert sein können. Für Gefahrguttransporte – Öle, Diesel, Benzin, Treibstoffe, Flüssigchemikalien und andere – werden zusätzliche Ausstattungen benötigt, analog der ADR-Typklasse des Transportguts.
ADR = Abkürzung für ´The European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road´