Kasko-Extra-Versicherung (KEX)

für LKW-Kfz-Versicherungen + gewerbliche Firmen-Kfz-Versicherung
LKW Gewerbe-Info für große Firmen, Logistik-Unternehmen / Spediteure und Autovermieter von Versicherungsmakler Peter Müller – Beratung neutral und unabhängig –
Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden bei Nutzfahrzeugen / LKW / Lastkraftwagen / Zugmaschinen / Anhänger /Sattelauflieger
Grundsätzliches
KEX ist eine frei wählbare Zusatzdeckung zur Vollkasko-Versicherung.
KEX kann für das im Versicherungsschein bezeichnete Nutzfahrzeug (Lkw, Zugmaschine, Anhänger / Auflieger) abgeschlossen werden.
Schäden zu dieser Zusatzdeckung belasten nicht den Vollkasko-Vertrag.
Selbstbeteiligungen können vereinbart werden.
Der Schaden muss unvorhersehbar und plötzlich eingetreten sein
Das Ereignis muss plötzlich auf das Fahrzeug einwirken. Das ist der Fall, wenn sich das Geschehen innerhalb eines kurzen Zeitraumes abspielt, unerwartet und unvorhersehbar wirkt und daher unentrinnbar ist.
Vorhersehbar ist ein Schaden z.B. wenn der VN eine gebotene Reparatur unterlässt, unabhängig davon, aus welchem Grunde diese erforderlich wurde. Auch (erkannte oder grob fahrlässig nicht erkannte) Konstruktionsfehler können die Reparaturbedürftigkeit begründen, wenn sie sich durch eine Reparatur beheben lassen.
Bremsschäden
Von einem Bremsschaden spricht man, wenn das Fahrzeug abgebremst wird und unmittelbar dadurch ein Schaden am Fahrzeug selbst entsteht.
Beispiele:
- Abplattung der Reifen, die die Profiltiefe mindern
- Schaden durch verrutschende Ladung
- Schaden am Sicherheitsgurt durch Überdehnung
- Der durch die Vollbremsung ausgelöste Schaden an Motor oder Differential
Bruchschäden
Bruchschäden am Fahrzeug können durch Gewaltbruch entstehen.
Beispiele:
- Achsen oder Radaufhängungen brechen außerhalb der Garantiezeit
- Das Fahrzeug oder der Anhänger werden überladen und dadurch gibt es einen Achsbruch
- Die Ware auf der Ladebordwand ist zu schwer und dadurch bricht diese
Betriebsschäden
Betriebsschäden sind alle Schäden, die entweder durch Bedienungsfehler oder durch Materialfehler bzw. normale Abnutzung entstehen.
Beispiele:
- Verrutschende Ladung verursacht Schaden am Fahrzeug
- Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt
- Achs- oder Federbruch wegen schlechten Straßenzustandes
- Ein Sand beschmutzter Schwamm zerkratzt beim Waschen des LKW / Autos den Lack (Das Waschen wird noch als zum Betrieb des Fahrzeugs zugehörig angesehen)
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Ausschlüsse aus der KEX
- Anmelde- und zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile (A.2.13 AKB)
- Schäden durch Versaufen oder Verschlammen
- Schäden durch besondere Einsatzgefahren (z.B. auf schwimmenden Fahrzeugen, Tunnelarbeiten)
- Mängelschäden
- Schäden durch den Einsatz einer reparaturbedürftigen Sache
- Betriebsfolgeschäden (z.B. Ermüdungsschaden)
- Motoren und Getriebe einschließlich Teile
- Ersatzteile und Zubehör, die mit der versicherten Sache nicht fest verbunden sind
- Betriebs- und Hilfsstoffe (z.B. Brennstoffe)