Versicherungsombudsmann - Ombudsmann zur Schlichtung
Gut für Versicherungskunden, dass es eine neutrale Schlichtung gibt
Sie wollen guten Versicherungsschutz und guten Service. Das ist auch unser Ziel. In den allermeisten Fällen gelingt es uns auch, Sie als Kunden zufrieden zu stellen.
Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht der Fall sein, können Sie eine neutrale Schlichtungsinstanz hinzuziehen und um Rat fragen - den Ombudsmann. Sie haben die Möglichkeit nach einer Entscheidung, mit der Sie nicht einverstanden sind, dort eine Beschwerde einzureichen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Der Ombudsmann prüft Ihre Beschwerde, fordert uns gegebenenfalls zu einer Stellungnahme auf und hilft, eine Schlichtung unter Abwägung der berechtigten Interessen und auf Basis der Rechtslage zu erreichen.
Nur bei Beschwerden bezüglich Kranken- und Pflegeversicherungen ist der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung zuständig:
Kronenstraße 13
10117 Berlin
Telefon: 0180-2 55 04 44
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
Für alle anderen Beschwerden ist der Versicherungsombudsmann zuständig:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Tel.: 0800/3696000
Fax: 0800/3699000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.versicherungsombudsmann.de
Noch Fragen? Gerne beantworte ich diese.
LKW Versicherungsmakler Peter Müller